Kullanım Kılavuzları
Kraftfahrt-Bundesamt D-24932 Flensburg Nummer der Genehmigung: el - 74/150 - 0116 Erweiterung Extension 01 EEC Type-Approval No. - Anlage - Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Nebenbestimmungen Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs- unterlagen genau übereinstimmen. .inderungen an dem Fahrzeugtyp bezüglich des genehmigten Sachverhalts sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt- Bundesamtes gestattet. kiderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der FertigungsstAtten sowie eines bei der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmchtigten oder bevollmachtigten Vertreters sind unverzüglich dem Kraftfahrt-Bundesamt mitzuteilen. Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben, oder entzogen wird oder der genehmigte Fahrzeugtyp den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Wider- ruf kann ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmi- gungsinhaber gegen die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten verstölk oder wenn sich herausstellt, daf3 der genehmigte Fahrzeugtyp den Erfordernissen der Verkehrssicherheit nicht entspricht. Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemaSe Ausübung der durch die Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die Übereinstimmung der Fahrzeuge mit dem genehmigten Typ und den geltenden Bestimmungen, nachprüfen und zu diesem Zweck Fahrzeuge entnehmen oder entnehmen lassen. Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht über- tragbar. Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Wider- spruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestr. 16, D-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.