Kraftfahrt-Bundesamt
D-24932 Flensburg
Nummer der Genehmigung: el - 74/150 - 0116 Erweiterung Extension 01
EEC Type-Approval No.
- Anlage -
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
unterlagen genau übereinstimmen. .inderungen an dem Fahrzeugtyp bezüglich des
genehmigten Sachverhalts sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-
Bundesamtes gestattet. kiderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und
der FertigungsstAtten sowie eines bei der Erteilung der Genehmigung benannten
Zustellungsbevollmchtigten oder bevollmachtigten Vertreters sind unverzüglich
dem Kraftfahrt-Bundesamt mitzuteilen.
Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben, oder entzogen wird oder der
genehmigte Fahrzeugtyp den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Wider-
ruf kann ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der
Genehmigung geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmi-
gungsinhaber gegen die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten verstölk oder
wenn sich herausstellt, daf3 der genehmigte Fahrzeugtyp den Erfordernissen der
Verkehrssicherheit nicht entspricht.
Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemaSe Ausübung der durch
die Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die Übereinstimmung der
Fahrzeuge mit dem genehmigten Typ und den geltenden Bestimmungen, nachprüfen
und zu diesem Zweck Fahrzeuge entnehmen oder entnehmen lassen.
Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht über-
tragbar. Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Wider-
spruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt,
Fördestr. 16, D-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.